Caren Marks zum Gute-Kita-Gesetz: Mehr Qualität für bessere Startchancen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Gute Qualität sorgt dafür, dass jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt.

"Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit. Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Denn jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. So können die jeweiligen Länder dort investieren, wo der Bedarf am größten ist", erklärt Caren Marks, SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium.

Der Bund stellt den Bundesländern mit dem Gesetz einen Instrumentenkasten zur Verfügung: Beispielsweise für vielfältige pädagogische Angebote, bedarfsgerechte Betreuungszeiten, gute Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, die Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen.

"Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sorgen für mehr Chancengleichheit für alle Kinder. So stärken wir die Familien in unserem Land spürbar", so Caren Marks.