Vortrag zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Regionshaus

Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen?

Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über eine Vorsorge zu machen und mit vertrauten Menschen darüber zu sprechen. Am Mittwoch, 24. Oktober, 18 Uhr, informiert Annegret Burke, Geschäftsführerin des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen, im Haus der Region, Hildesheimer Straße 20, Raum 602, über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung und worauf beim Verfassen geachtet werden sollte.

Der Vortrag ist kostenlos, um Anmeldung unter Telefon 0511/616-23540 oder per Mail an franziska.greulich@region-hannover.de wird gebeten.

Der Vortrag ist Teil der gemeinsamen Vortragsreihe der Betreuungsvereine und des Teams Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover.