Organspende als Bürgerpflicht?

Zum Thema "Organspende als Bürgerpflicht?" lädt die SPD Burgwedel alle Interessierten am Mittwoch, 6. März 2019, um 19:30 Uhr in den Amtshof, Auf dem Amtshof, in Großburgwedel ein.

Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gab es 2018 bundesweit 955 Organspenderinnen und Organspender. Im Vergleich zu 2017 entspreche das zwar einer Steigerung von 20 Prozent, in Anbetracht der 10.000 Menschen, die auf eine lebensrettende Niere, Lunge oder ein Herz warten, scheint die Zahl der Spender allerdings viel zu gering.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, spricht sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun für die sogenannte Widerspruchslösung aus. Dies bedeutet, dass jeder Mensch automatisch Organspender ist, solange er oder seine Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.

Ziel der Widerspruchslösung ist es, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen und damit die Versorgung mit Transplantationsorganen entscheidend zu verbessern. Doch inwieweit ist die Widerspruchslösung sowohl ethisch als auch rechtlich vertretbar? Hat der Mensch eine moralische oder solidarische Pflicht, seine Organe zu spenden – als einen zumutbaren Akt der Nächstenliebe? Belebt eine solche Regelung die Spendenbereitschaft in Deutschland tatsächlich oder liegen die eigentlichen Probleme vielmehr im bestehenden Melde- und Organisationsverfahren der Krankenhäuser?

So sieht Andreas Vietgen, Seelsorger der MHH und Gegner der Widerspruchsregelung, die Ursachen für die zurück gegangenen Zahlen der Organspende in den Strukturen der Finanzierung der Krankenhäuser und nicht in der mangelnden Spendenbereitschaft der Bürger. Es sind die Entnahmekrankenhäuser, die vor organisationsethischen Problemen stünden. "Daher setzt die Widerspruchsregelung am falschen Punkt an", sagt Vietgen.

Martin Wrasmann, Pastoralreferent in der Katholischen Pfarrei St. Altfrid in Gifhorn, spricht sich hingegen für die Einführung der Widerspruchsregelung aus und sagt: "Der Grundsatz der Freiwilligkeit bleibt mit der Widerspruchsregelung erhalten. Der entscheidende Unterschied zur jetzigen erweiterten Zustimmungslösung: Die Erklärungslast wird umgekehrt. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies eine große Entlastung."

Die Diskussionsrunde wird neben den beiden Hauptrednern Andreas Vietgen und Martin Wrasmann ergänzt durch die SPD-Landtagsabgeordnete und Palliativärztin Dr. Thela Wernstedt, den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG Niedersachsen) und Arzt Andreas Hammerschmidt, die Theologin und Referentin am Zentrum für Gesundheitsethik in Hannover (ZfG) Ruth Denkhaus sowie Dr. Sven Schwabe, Referent am Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen.

"Wir sind sehr dankbar für dieses außerordentlich kompetent besetzte Podium und freuen uns auf einen interessanten Abend mit spannenden Fragen aus dem Publikum. Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, bei diesem hochaktuellen und brisanten Thema mitzudiskutieren", betont die stellvertretende Vorsitzende des Ortsvereins der SPD Burgwedel Anke Bsteh.