Caren Marks: Bundestag beschließt Starke-Familien-Gesetz

"Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deutlich verbessert. Damit erleichtern wir den Alltag von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, weil sie zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen. Besonders Alleinerziehende werden von den Neuregelungen profitieren", so Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und SPD-Bundestagsabgeordnete. "So schützen wir Familien wirksamer vor Armut und sorgen dafür, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt."

Die Neugestaltung des Kinderzuschlags erfolgt in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht und einfacher zu beantragen sein. Alleinerziehende, sie tragen das höchste Armutsrisiko, werden nun vom Kinderzuschlag besser erreicht. Durch die Neuregelung werden Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen mehr behalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird zum 1. August 2019 verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro. Auch der Zuschuss zum sogenannten Teilhabebudget für Musik- oder Sportvereine wird von monatlich 10 auf 15 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern auch von einer Menge Bürokratie. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist – also wenn sie gebraucht wird und nicht erst wenn es zu spät ist. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, für die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen wird.

Durch die Reform werden künftig viel mehr Kinder Anspruch auf den Kinderzuschlag (rund 2 Millionen) und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (rund 4 Millionen) haben. Ziel ist es, dass auch alle diese Kinder die Leistungen erhalten.

Der Bund investiert 1 Milliarde Euro (2019 – 2021) in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro (jährlich) in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.