Das Schiedsamt der Stadt Burgwedel ist neu zu besetzen

Die Verwaltung der Stadt Burgwedel sucht Personen, die Interesse an dem Ehrenamt einer Schiedsperson haben und im Stadtgebiet wohnen. Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden.

Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage vor dem Amts- oder Landgericht ist erst dann zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus, zum Beispiel sind über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt. Der stellvertretende Schiedsmann Dr. Kurt Nolte ist bereit, interessierte Personen vorab über die Aufgaben des Schiedsamtes zu informieren.

Schiedsperson kann jeder werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, in der Stadt Burgwedel wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter hat. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Burgwedel für fünf Jahre gewählt.

Wer Interesse hat, dieses Ehrenamt auszuüben und über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, kann sich bis zum 31. Juli 2019 bei der Stadt Burgwedel, Ordnungsamt, Michaela Greite, Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel schriftlich oder per Mail an m.greite@burgwedel.de bewerben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Burgwedel unter www.burgwedel.de, Suchbegriff "Schiedsamt" zu finden.