Caren Marks: Maßnahmenbündel zur Konjunkturstärkung beschlossen

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Corona-Steuerhilfegesetz enthält ein ganzes Maßnahmenbündel um die Konjunktur nach dem Corona-Stillstand zu beleben.

"Mit der zeitlich befristeten Senkung der Mehrwertsteuer, der Zahlung eines Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und der deutlichen Anhebung des Entlastungsfreibetrages für Alleinerziehende stabilisieren wir die private Nachfrage", erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks. "Zudem setzen wir mit der Ausweitung des Verlustrücktrags, der Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und der Erhöhung der Forschungszulage notwendige Anreize für mehr Investitionen und eröffnen den Unternehmen Zukunftsperspektiven."

Diese Maßnahmen seien auch wichtig, um "der Verunsicherung entgegen zu wirken, die sowohl bei den Verbrauchern als auch den Unternehmen hinsichtlich des Pandemieverlaufs und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu spüren ist", so Marks. "Mit unserem Gesetz setzen wir ein wichtiges Signal, um den privaten Konsum und Investitionen in der Wirtschaft anzukurbeln", erklärt Caren Marks.

Der Bund übernimmt von Ländern und Kommunen die durch dieses Gesetz verursachten Steuerausfälle und stärke auch somit die Konjunktur. Die Abgeordnete betont: "Indem wir die Finanzkraft der Kommunen erhalten, sichern wir deren notwendige Investitionstätigkeit in die kommunale Daseinsvorsorge."