Region Hannover stellt richtig: Wolfschutzzäune sind auch im Landschaftsschutzgebiet erlaubt

Auch in der Region Hannover reißen Wölfe nicht nur Wild- sondern auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen. Einen wirksamen Schutz vor diesen Rissen können feste Weidezäune bieten, die vom Land Niedersachsen gefördert werden. Aufgrund der zunehmenden Wolfsrisse bei Weidetieren in der Region Hannover (33 bestätigte Fälle in 2020) weist die Dezernentin für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover, Christine Karasch, darauf hin, dass diese Zäune auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sind: "Wolfsschutzzäune sind von der Verboten in den jeweiligen Schutzverordnungen als landschaftstypische und ortsübliche Zäune freigestellt. Sofern ihre Errichtung unter einem Erlaubnisvorbehalt steht, wird die Erlaubnis entsprechend von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt."

Die Region Hannover reagiert mit dieser Klarstellung auf anderslautende Aussagen von Tierhaltern. "Selbstverständlich muss den Schutzinteressen der Weidetierhalterinnen und -halter auch in Landschaftsschutzgebieten Rechnung getragen werden."

In neueren Verordnungen ist dies ausdrücklich in die Regelung mit aufgenommen worden. So heißt es zum Bespiel im Entwurf für das neue Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" wörtlich: "Freigestellt ist die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung unter Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Sinne des § 5 Abs. 2 BNatSchG einschließlich der dafür erforderlichen Errichtung und Unterhaltung von landschaftstypischen Weidezäunen aus Holzpfählen oder von notwendigen wolfsabweisenden Zäunen im Sinne der Richtlinie Wolf (RdErl. d. MU v. 15. 5. 2017 – 26-04011/01/010 oder neuer)."

"Eine nachgewiesene ausreichende Prävention (Mindestschutz) zum Schutz der Herde ist aktuell für die beim Land geltend zu machenden Entschädigungsansprüche erforderlich. Auch in der neuen Wolfverordnung des Landes, die im Entwurf derzeit in der Verbändeanhörung ist, werde eine solche Schutzvorkehrung für andere Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahmen vorausgesetzt werden, so die Region Hannover.

Die Dezernentin rät daher Tierhaltern in betroffenen Gebieten, die Weidezäune nach den jeweiligen Anforderungen des Bundeslandes wolfsicher zu gestalten und die hierfür erforderlichen Zuwendungen beim Land zu beantragen.

6 Kommentare

  • Gilt das nun auch für Hobbytierhalter?

  • Der mit dem Wolf tanzt

    Endlich reagiert mal jemand auf die ständigen Fake News der Wolfskritiker.
    Was längst von Wolfsfreunden und Herdenschützern immer wieder bekräftigt wurde.
    Da kann man nur Beifall klatschen, und hoffen daß nun von den Medien dieses Wolfsbashing ein Ende findet.
    Natur und Artenschutz sollte Vorrang haben in diesen Zeiten, wo Klimawandel und Artensterben unser aller Leben bedroht.
    Herdenschutz ist essentiell und sollte jeder Tierhalter als höchste Wertschätzung seiner Tiere auch zukommen lassen.
    Der Staat fördert mit der EU zusammen 100 % für diese Maßnahmen. Und sollte auch den Aufwand dafür entschädigen.
    Was in manchen Bundesländern längst Standart ist, und selbst Herdenschutzhunde mit einschließt.
    Artenschutz soll auch belohnt werden.
    Vielleicht tragen die Medien auch dazu bei , Aufklärung zu betreiben . Anstatt Reisserische Klicksgenerierende Schlagzeilen zu generieren.
    Statt Hass gegen ein Wildtier zu schüren, das im Schnitt 2 Nutztiere pro Wolf und Jahr reisst. Davon aber über 90 % ungeschützt waren.
    Es liegt nicht am Wolf , sondern an der Bereitschaft was zu tun und seinen Egoismus zu überwinden.
    WikiWolves und viele freiwillige sind sehr bemüht , Ehrenamtlich für Betroffene Hilfestellung zu leisten.
    Dies gilt es zu fördern und zu unterstützen.
    Schützt die Wölfe und die Umwelt in der wir alle Leben, und ohne die wir nicht leben können und wollen.

    • margot Drinklmann

      Beifall klatschen? Wie hoch sollen wir die Zäune ziehen? 3m wie in den Wolfgehegen?. Damit wir endlich Ruhe vor den Grauen haben? Denn alles was drunter ist, taugt nichts.

      • Ach Gottchen Margott mit deiner Argumentation findest du ja schon bei den Wolfsgegnern kein gehör mehr. Wolfsgehege oder Hundezwinger mit vernünftigen Schutzzäunen zu vergleichen klappt schon seit einiger Zeit nicht mehr.
        Aber immer gegen alles zu sein was positives für die Weidetierhalter und den Wolf mit sich bringt ist bei dir ja schon eine Reflexartige Sache. Dir geht es sicherlich nicht um das Wohlbefinden und die Unversehrtheit der Weidetiere, sonder nur um die weiter Verbreitung deines Rotkäppchen komplexes.

    • Wow, da kann und will jemand nicht mehr ohne Wölfe leben?
      Ist das nun Fanatismus mit Abhängigkeitsverhältnis oder nur Geschäftsmodell, so lange wie möglich an/mit den Tieren richtig viel Geld zu verdienen?

  • Klarstellung!?
    Die Region Hannover reagiert mit dieser Klarstellung auf anderslautende Aussagen von Tierhaltern?
    Schön das aus dem ENTWURF einer neuen Verordnung zitiert wird, leider gibt es aber noch genug alte, geltende Verordnungen wie z. B. LSG-H16 Burgdorfer Holz vom 22.07.1999 oder LSG-H17 Obere Burgdorfer Aue vom 20.06.1969!
    Wo steht dort etwas darüber, Frau Dezernentin?
    Aber schön, dass jetzt vielleicht Anpassungen mit neuen Formulierungen folgen!