Gemeinsam mobil: ÜSTRA-Fahrgastbegleitservice jetzt auch bei regiobus

Seit 2006 gibt es bei der ÜSTRA den so genannten Fahrgastbegleitservice für Menschen, die bei Ihrer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Unterstützung benötigen. Hierbei handelt es sich um eine Kooperation des Job-Center Region Hannover und der ÜSTRA.

Ab dem 6. April startet ein zweijähriges Pilotprojekt. Dann wird der ÜSTRA-Fahrgastbegleitservice auch auf Teile des Bediengebiets der regiobus ausgeweitet. Neben den gesamten Stadtbahn- und Buslinien der ÜSTRA kommen die Busverbindungen der regiobus in Hannover und Garbsen hinzu.

"In Vor-Corona Zeiten haben bis zu 1.000 Menschen im Monat den Begleitservice genutzt. Momentan werden trotz der Pandemie und damit verbundenen Einschränkungen immer noch über 200 Termine monatlich gebucht. Dies zeigt, wie hoch der Bedarf ist und dass es richtig ist, diesen Service weiter auszubauen", sagt Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent der Region Hannover. "Mit dem Fahrgastbegleitservice ermöglichen wir Bürgerinnen und Bürgern, mobil zu bleiben und Ihre Ziele sicher zu erreichen", so Franz.

Die Nutzerinnen und Nutzer des Begleitservices sind vor allem Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder Menschen, die auf Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind.

"Die Erfahrung aus 15 Jahren Begleitservice können wir linienunabhängig auch bei regiobus einsetzen und somit zu einer sicheren und barrierefreien Nutzung der Busse und Bahnen im gesamten Stadtgebiet Hannovers und darüber hinaus beitragen", freut sich Peter Bierschwale, Stabsbereichsleiter Servicepool bei der ÜSTRA.

Bislang waren für das Verkehrsgebiet der ÜSTRA 50 Begleiterinnen und Begleiter im Einsatz. Mit der Ausweitung des Services auf einigen regiobus Linien werden nochmals 10 weitere Stellen durch das Job-Center der Region gefördert. "Die Kolleginnen und Kollegen, die den Service durchführen werden in Schulungen für ihre Arbeit fit gemacht. Sie werden mit verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen vertraut gemacht, um Hilfsbedürftigen auf Augenhöhe begegnen zu können, unterstreicht Bierschwale. "Das Angebot wird dankbar angenommen. Das wird uns durch positives Feedback von Nutzerinnen und Nutzer bestätigt."

"Wir erhoffen uns von der Testphase auch weiterführende Erkenntnisse zum Bedarf", erklärt Franz.

Wann und wie funktioniert der Service?

Benötigen Fahrgäste eine Begleitung und besondere Unterstützung bei ihrer Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, bringen Fahrgastbegleiter oder -begleiterinnen sie zu ihrem Ziel, wenn es im Bereich von etwa 500 Metern um die Haltestelle liegt oder holen den Fahrgast im 500 Meter-Bereich zur Haltestelle von der Haustür ab.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ÜSTRA-Dienstkleidung unterwegs und als Hilfspersonal für Fahrgäste erkennbar. Auf der Fahrt mit Bus und Bahn unterstützen sie beim Ein- und Aussteigen oder bei der Benutzung von Aufzügen auf dem Weg zur Arbeit, zum Arzttermin oder zu verschiedenen Freizeitaktivitäten. Der Service ist kostenlos- Nutzende benötigen lediglich einen gültigen Fahrschein.

Der Begleitservice kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr in Anspruch genommen werden. Fahrgäste müssen ihren Wunsch spätestens drei bis vier Tage vorher (montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr, freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr) telefonisch unter der Nummer 0511/16682693 anmelden.

Hierbei wird im Vorfeld genau festgehalten, wer als Begleitperson unterstützt und welche konkreten Wege zusammen zurückgelegt werden sollen.

Für die ab 6. April neu hinzukommenden Verbindungen mit regiobus werden alle in Frage kommenden Haltepunkte innerhalb der Stadtgebiete Hannover und Garbsen für den Fahrgast am Telefon erörtert.

Zur aktuellen Corona-Situation:

Um weiterhin Infektionen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, gilt bis auf weiteres folgende Sonderregelung für den Fahrgastbegleitservice: Zum Schutz von Mitarbeitenden und Fahrgästen können nur mobilitätseingeschränkte Fahrgäste begleitet werden, die eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen, die von der Tragepflicht befreit sind, können nicht begleitet werden.