Schulstart: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt auch für Schüler
Grundsätzlich sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr von dieser Pflicht befreit. Für alle anderen Mitfahrenden sind Mund und Nase mit einer medizinischen Maske zu bedecken. Dazu zählen die sogenannten OP-Masken, FFP2- oder KN95/N95-Masken. Ein Mund-Nasenschutz aus Baumwolle, die Bedeckung mit einem Schal oder einem Halstuch ist für Fahrgäste ab 15 Jahren nicht ausreichend.
Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen, Stationen und Haltestellen
Die Service- und Prüfpersonale von ÜSTRA und regiobus werden weiterhin auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten und Personen mit nicht ausreichendem Schutz ansprechen. Wie bisher wird über Ansagen sowie Infodisplays über die veränderten Regelungen informiert.
Zusätzliche Busse im Schulverkehr
Die ÜSTRA fährt mit Beginn des neuen Schuljahres sowohl im Stadtbahn- als auch im Busbereich den regulären Schulfahrplan, inklusive aller Schulverstärkerfahrten. Auf den besonders stark frequentierten Buslinien wird zudem jeweils eine weitere Verstärkerfahrt eingesetzt. Dies betrifft im Einzelnen die Linien 341, 480, 581, 610/611.
Bei regiobus setzen ab Donnerstag, 2. September, unterstützend zum regulären Linienbetrieb zusätzliche Fahrten zu und von den Schulzentren in der Region Hannover ein. Dies betrifft im Einzelnen die regiobus Linien 430, 572, 574, 575, 580, 635, 651, 690, 697, 860, 926 und 949 zur ersten Stunde und am Nachmittag nach der 6. Stunde.
Die Verkehrsunternehmen und die Region Hannover werden die aktuelle Entwicklung weiter dauerhaft beobachten und wenn möglich, bedarfsgerecht nachsteuern.
GVH Kundenzentrum mit längeren Öffnungszeiten vor dem Schulstart
Informationen zu allen Fahrplänen gibt es entweder bei den einzelnen Verkehrsunternehmen oder unter gvh.de.