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Grillunfall: Was tun im Notfall?

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Vielfach wurde bereits angegrillt – mit steigenden Temperaturen zieht es zunehmend Menschen an den Grill im Garten oder auf dem Balkon. Doch das Grillvergnügen ist nicht immer ganz ungefährlich: Jährlich verletzen sich rund 4.000 Menschen beim leichtsinnigen Umgang mit Grillgeräten. Grundsätzlich sollte immer darauf geachtet werden, dass jeder Grill kippsicher und windgeschützt steht. Stichflammen oder Verpuffungen können entstehen, wenn ungeduldige Grillmeister Spiritus auf die glühenden Kohlen schütten. Wenn das Grillgut mit den Händen statt mit der Grillzange vom Rost genommen wird, sind schwere Brandblasen eine mögliche Folge.

Kleinere Brandverletzungen, zum Beispiel an den Fingern, können zur Schmerzlinderung von den Anwesenden mit mäßig temperiertem Wasser kurz gekühlt werden. Bei Verletzungen, die größer als eine Handfläche sind, ist professionelle Hilfe unbedingt notwendig. „Bei großflächigen Verbrennungen, besonders an Händen, im Gesicht oder den Genitalien sollte umgehend der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden“, sagt Kersten Enke, Leiter der Johanniter-Akademie Niedersachsen/Bremen.

Größere Brandwunden sollten zudem nicht gekühlt werden, insbesondere nicht mit Eis oder Eiswasser. Es besteht die Gefahr der Unterkühlung und somit eine weitere starke Belastung des Kreislaufs. Deshalb sollten Personen mit größeren Verbrennungen mit einer Wärmefolie aus dem Verbandkasten vor einer Unterkühlung geschützt werden. Puder oder Salben gehören keinesfalls auf offene Wunden. Brandwunden sollten stattdessen mit einer nicht klebenden sowie keimarmen Wundauflage bedeckt und vorsichtig verbunden werden, um Entzündungen zu vermeiden. Geeignete sterile Verbandtücher sind in jedem Erste Hilfe-Kasten zu finden.

Darüber hinaus kann schnelles und beherztes Handeln Leben retten, wenn die Kleidungsstücke grillender Personen Feuer gefangen haben. Mit einer Decke lassen sich die Flammen ersticken. Helfer sollten die Person auf dem Boden hin und her wälzen und diese gegebenenfalls mit Wasser übergießen. Eine weitere Gefahr droht bei schweren, großflächigen Verbrennungen sowie bei Gesichtsverbrennungen: „Häufig sind Atem- und Kreislaufstörungen die Folge. Deshalb sollten Ersthelfer unbedingt Atmung und Kreislauf der verletzten Person beobachten, bis der Rettungsdienst eintrifft“, sagt Enke.

Besondere Aufmerksamkeit sollte den kleinsten Grill-Fans gelten. „Grundsätzlich gilt: Kinder weg vom Grill, sie können die Gefahr der Hitze nicht einschätzen. Umstehende kleine Kinder sind besonders gefährdet, wenn sich der Grillrost auf Kopfhöhe des Kindes befindet“, warnt Enke. Plötzlich auflodernde Flammen können in Kindergesichtern schwerste Verletzungen verursachen. Auch dann gilt es, im Ernstfall sofort die 112 anzurufen.

Weitere Informationen zum Thema „Brandwunden und Verbrennungen“ sind im Online-Magazin „acht“ zu finden. Alle Erste Hilfe-Kursangebote gibt es unter www.johanniter.de/erstehilfe.

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