Bildungsurlaub in Baden-Württemberg: Wer hat Anspruch und wie lange?
Wer noch nie etwas von Bildungsurlaub gehört hat, ist damit in guter Gesellschaft. Die Möglichkeit, sich für die eigene Fort- und Weiterbildung gleich mehrere Tage beurlauben zu lassen, ist vielen Arbeitnehmern nicht bekannt. Schulungen finden oft firmenintern während der Arbeitszeit statt. Sie dienen dazu, bestimmte Themenbereiche innerhalb des betrieblichen Ablaufs zu verinnerlichen und zu optimieren. Ein Bildungsurlaub hingegen hat den Sinn, persönlich und beruflich voranzukommen, aber auch Themen wie die eigene Gesundheit und Prävention in den Mittelpunkt zu stellen. Ob das in Baden-Württemberg möglich ist und wie lange der Bildungsurlaub dauert, wird nachfolgend genauer beleuchtet.
Können Arbeitnehmer in Baden-Württemberg Bildungsurlaub nehmen?
Als Arbeitnehmer haben Sie im Bundesland Baden-Württemberg bis zu fünf Tage pro Jahr Anspruch auf Bildungszeit. Diese Zeit können Sie dafür nutzen, sich persönlich, beruflich und mental fortzubilden. Der Arbeitgeber muss während der Zeit Ihr Gehalt wie gewohnt weiter bezahlen, die Kosten für Ihren Bildungsurlaub tragen Sie allerdings selbst. Im Internet gibt es weitere wichtige Details zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg. Hier erfahren Sie auch, welche Angebote es gibt.
Anerkannte Bildungseinrichtung ist Voraussetzung für Bildungsurlaub
Sie haben nur dann einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die gewählte politische oder berufliche Weiterbildung von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird. Das ist doppelt sinnvoll für Sie, denn nur anerkannte Einrichtungen bieten Ihnen die verdiente Qualität.
Bildungsurlaub dürfen Sie einmal pro Jahr nehmen, es stehen Ihnen jeweils fünf Tage zu. Befinden Sie sich gerade in der Ausbildung oder absolvieren Sie ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württembergs, gelten die fünf Jahre für die Studien- und Ausbildungszeit insgesamt.
Antragstellung ist in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt
Um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden, müssen Sie ihn spätestens neun Wochen vor Start Ihres gewünschten Bildungsurlaubs stellen. Ihr Arbeitgeber hat dann exakt vier Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Damit haben Sie ausreichend Planungssicherheit, um die von Ihnen gewünschte Bildungsmaßnahme zu buchen und sich um alle organisatorischen Fragen zu kümmern.
Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Betrieb, gibt es eine Schiedsstelle in Baden-Württemberg. Haben Sie Ihren Bildungsurlaub abgeschlossen, müssen Sie es nachweisen. Sie haben acht Wochen Zeit, den Teilnahmenachweis beim Arbeitgeber vorzulegen. So wird sichergestellt, dass Sie nicht Ferien in Burgwedel machen, während Ihr Arbeitgeber Sie im Bildungsurlaub wähnt.
Zehn Tage statt fünf Tage – ist das möglich?
In einigen Bundesländern lassen sich nicht genutzte Bildungstage aufs Folgejahr übertragen, sodass dann zehn anstelle von fünf freien Tagen möglich sind. In Baden-Württemberg ist die Bildungszeit nicht verlängerbar. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Maßnahme ablehnt, zum Beispiel aus betrieblichen Gründen.
Es besteht in diesem Fall aber die Möglichkeit, einen weiteren Antrag zu einem späteren Zeitpunkt im gleichen Jahr zu stellen. Grundlegend braucht Ihr Arbeitgeber einen guten Grund, wenn er Ihnen den Bildungsurlaub ablehnen möchte. Das kann beispielsweise sein, wenn zum Wunschzeitpunkt bereits zehn Prozent der Belegschaft im Urlaub ist.
Auch wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten, der insgesamt weniger als zehn Mitarbeiter hat, haben Sie keinen verpflichtenden Anspruch auf Bildungszeit. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber aber individuelle Vereinbarungen treffen und bei seiner Bewilligung trotzdem eine Maßnahme absolvieren.