Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen Burgwedels

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständiges Gesundheitsamt jetzt über eine Allgemeinverfügung die Maskenpflicht erweitert. An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören unter anderem Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

Für die Stadt Burgwedel bedeutet dies vorerst eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Außenbereichen:

  • Fußgängerzone Von-Alten-Straße und Von Alten Karree sowie die jeweils dazugehörigen Parkplätze
  • Grundschulen in Großburgwedel, Kleinburgwedel, Fuhrberg, Thönse, Wettmar (im Umkreis von 100 m)
  • Gymnasium und Schulzentrum (im Umkreis von 150 m /Zuwegungen)
  • Wochenmarkt
  • Landmarkt

Die "Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus ‚COVID-19‘ anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfizierten auf dem Gebiet der Region Hannover" tritt am 28. Oktober 2020 in Kraft.

Aktuelle Informationen zum Thema Corona sind auch weiterhin über die Webseiten des Landes Niedersachsen www.niedersachsen.de, der Region Hannover www.hannover.de oder auch der Stadt Burgwedel www.burgwedel.de erhältlich.

Das Ordnungsamt der Stadt Burgwedel steht für Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung. Es kann sich per Mail an ordnungsabteilung@burgwedel.de oder telefonisch unter 05139/8973312 und 05139/8973311 zu den üblichen Sprechzeiten an die Burgwedeler Stadtverwaltung gewendet werden.