Finanzämter versenden rund eine Million neue Zinsbescheide

Ende Januar 2023 wird die niedersächsische Steuerverwaltung damit beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab 1. Januar 2019 die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr neu zu berechnen. Hierfür werden die niedersächsischen Finanzämter rund 1 Million Zinsbescheide versenden. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die bisherige Verzinsung zu einem Zinssatz
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