Auffahrunfall: Was tun, wenn es dazu kommt?

Ein Auffahrunfall entsteht oftmals schneller, als man damit rechnet. Einen Moment hat man nicht aufgepasst und schon hat man den Vordermann gerammt. Neben der eigenen Unaufmerksamkeit können jedoch noch andere Ursachen dazu beitragen, dass es zu einem solchen Ereignis kommt. Zudem gibt es Möglichkeiten, dem Ganzen vorzubeugen. Außerdem ist es sinnvoll zu wissen, wie man bei einem Auffahrunfall handelt und wie hoch die Bußgelder ausfallen können.

Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, lassen sich gewisse Vorkehrungen treffen. So wird beispielsweise schon in der Fahrschule gelehrt, dass man zum Vordermann immer einen ausreichenden Abstand einhalten sollte. Dieser liegt außerorts idealerweise bei halbem Tacho in Metern oder innerorts bei drei Pkw-Längen. Ferner ist es selbstverständlich immer von Vorteil, vorausschauend zu fahren, um möglichst schnell reagieren zu können.

Kommt es dennoch zum Unfall, ist eine korrekte Verhaltensweise einzuhalten. Zunächst ist es sinnvoll, wie bei jedem anderen Unfall, die Unfallstelle abzusichern. Hierzu gehört, die eigene Warnweste anzuziehen, sowie das Warndreieck aufzustellen. Nun gilt es, Ruhe zu bewahren und folgende Schritte einzuleiten:

  • Polizei anrufen: Am Telefon wird geschildert, wo der Unfall passiert ist, was genau und wer alles beteiligt war. Zudem sollte man im Fall eines Verletzten auch angeben, dass es zu einem Auffahrunfall mit Personenschaden gekommen ist.
  • Notizen machen: Im Ernstfall vergessen viele, das Kennzeichen des Unfallgegners zu notieren. Daher ist es sinnvoll, nach dem Unfall ein Unfallprotokoll auszufüllen, in dem alle wichtigen Angaben enthalten sind. Wenn möglich, sollten beide Unfallbeteiligten dieses unterzeichnen.
  • Fotos aufnehmen: Sämtliche Schäden sollten zur späteren Beweisführung mit dem Handy fotografiert werden.
  • Daten austauschen: Um die Versicherung verständigen zu können, ist der Austausch der Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner erforderlich.

Wichtig: Ist es bei dem Unfall zu einem Personenschaden gekommen, ist die Verständigung der Polizei unabdingbar. Andernfalls kann der Ablauf auch ohne Polizei erfolgen, wenn man sich mit dem Unfallgegner einigen kann. Generell lohnt es sich jedoch immer, die Polizei zu rufen, da diese den Unfallhergang rekonstruieren und alle wichtigen Dinge bezeugen, sowie dokumentieren kann.

Was die Höhe des jeweiligen Bußgeldes angeht, kommt es abschließend darauf an, wer den Unfall überhaupt verursacht hat. Generell gilt der Satz: Wer auffährt, der ist auch schuld! Doch ganz so einfach ist das nicht, denn es spielen noch viele andere Faktoren bei der Schuldfrage eine Rolle. Hat der Vordermann zum Beispiel zurückgesetzt und ist in das Fahrzeug des Hintermannes gekracht, trägt er die Schuld. Hierbei gilt es, je nach Einzelfall zu entscheiden.

Außerdem kommt es nach einem Auffahrunfall nicht immer zu einem Bußgeld. Hierbei entscheidet das jeweilige Unfallgeschehen sowie die Schuldfrage. Wird jedoch ein Bußgeld verhängt, aus welchem Grund auch immer, kann dieses 30 Euro oder mehr betragen. Bei der Höhe spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob es während des Unfalls zu einer Ordnungswidrigkeit gekommen ist oder ob eine offensichtlich strafbare Handlung Teil des Ganzen ist. Eine gute Übersicht erlangt man mittels der folgenden Tabelle:

Verstoß

Bußgeldhöhe

Fahrzeug ist nicht richtig abgesichert

30 Euro

Verkehr wurde nach dem Unfall nicht gesichert

30 Euro

Unfall mit Sachbeschädigung

30 Euro

Unfallspuren wurden vor Begutachtung durch die Polizei beseitigt

30 Euro

Zudem ist zu beachten, dass dem Unfallschuldigen unter Umständen die Verzeichnung von Punkten bevorstehen. So wird eine fahrlässige Körperverletzung nach Paragraf 229 des Strafgesetzbuches mit drei Punkten in Flensburg geahndet. Genauso sieht es bei fahrlässiger Tötung, unterlassener Hilfeleistung oder Fahrerflucht aus.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im kostenfreien Ratgeber unter https://www.bussgeldkataloge.de/auffahrunfall/.