Mord- und Totschlagsvorwurf – das ist nun zu tun

Ihnen oder einem Angehörigen wird Mord oder Totschlag vorgeworfen? Dann ist der Schrecken vermutlich groß, wenn Sie unschuldig sind! Solche Szenarien kennt man schließlich nur aus dem Fernsehen, oder? Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, heißt es Ruhe bewahren und sich Hilfe holen. Nachfolgend geben wir Ihnen wichtige Hinweise, was in einem solchen Fall zu tun ist. Insbesondere wird die Bedeutung von einem qualifizierten Rechtsanwalt bei Mord hervorgehoben und Tipps für die Auswahl des richtigen Experten gegeben.

Mord oder Totschlag – worin liegt der Unterschied?

Mord ist in der Regel durch Vorsatz gekennzeichnet und beinhaltet oft "niedrige Beweggründe" wie Habgier, Sadismus oder Grausamkeit. Diese Absicht impliziert, dass der Täter die Tat geplant oder zumindest den Tod des Opfers in Kauf genommen hat.

Totschlag wird hingegen oft als eine weniger vorsätzliche Form der Tötung angesehen. Totschlag kann zum Beispiel aus einem Moment der Wut, einer plötzlichen Auseinandersetzung oder einer anderen Situation resultieren, in der der Täter nicht unbedingt beabsichtigte, das Opfer zu töten, dies aber dennoch tat.

Wie hoch sind die Strafmaße?

Die Mindeststrafe für Totschlag beträgt fünf Jahre Freiheitsentzug und kann zwischen fünf und fünfzehn Jahren variieren. Allerdings kann in besonders schweren Fällen von Totschlag eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Für einen minder schweren Fall von Totschlag beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr und höchstens zehn Jahre. Bei einer Tötung auf Verlangen können die Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren reichen. Fahrlässige Tötung wird mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Sollte eine Körperverletzung zum Tod führen, kann die Strafe zwischen drei und fünfzehn Jahren liegen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes ist die Strafe in der Regel lebenslang.

Ermittlungen wegen Mord oder Totschlag – darauf ist nun zu achten

Beachten Sie am besten folgende Tipps bzw. Verhaltensregeln, sollte gegen Sie oder Ihre Angehörige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein:

Den richtigen Strafverteidiger auswählen

Die Auswahl eines kompetenten Strafverteidigers ist nun alles entscheidend. Selbst wenn Ihnen bei der Vorführung vor den Haftrichter bereits ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde, sollten Sie dennoch keine Anstrengungen vermeiden und sich für den weiteren Verlauf des Verfahrens einen auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger suchen. Zunächst sollten Sie daher die fachlichen Fähigkeiten und die Fachkenntnisse des Strafverteidigers berücksichtigen: Hat der Anwalt bereits in großen, medienpräsenten Fällen verteidigt? Genießt er einen "guten Ruf"?

Sobald Sie einen Strafverteidiger mit den entsprechenden Qualifikationen ausfindig gemacht haben, ist ein persönliches Treffen unerlässlich. Es ist wichtig, dass Sie keine Kosten und Anstrengungen scheuen, um den richtigen Strafverteidiger zu finden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Sie bis zu drei Strafverteidiger für Ihr Verfahren engagieren können. Die Einstellung mehrerer auf Strafrecht spezialisierte Anwälte kann unter Umständen sinnvoll sein. Im persönlichen Gespräch sollten Sie sich ein Bild von der menschlichen Seite des Anwalts machen und prüfen, ob Sie ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen können. Fragen Sie den Strafverteidiger auch, ob er bereit wäre, falls nötig, mit anderen Strafverteidigern zusammenzuarbeiten.

Schweigen

Falls Sie in einem Ermittlungsverfahren wegen Mordes oder Totschlags als Beschuldigter gelten, ist es zunächst entscheidend, Ruhe zu bewahren. Die grundlegende Verhaltensanweisung lautet, dass Sie zu den Ihnen vorgelegten Beschuldigungen zuerst keine Stellungnahme abgeben und sich auf Ihr Schweigerecht berufen. Aussagen, die Sie in dieser Phase den Ermittlungsbeamten gegenüber machen, könnten Ihnen in der Regel eher schaden.

Ein versierter Strafverteidiger wird zunächst die Ermittlungsbehörden um Einsicht in die Ermittlungsakten bitten und klarstellen, dass Sie zuerst Ihr Schweigerecht ausüben. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat anerkannt, dass es Ihnen nicht zum Nachteil gereichen darf, wenn Sie zunächst keine Äußerungen zu den Anschuldigungen machen.

Umgang mit der drohenden Untersuchungshaft

Wenn Ihnen ein Verbrechen mit Todesfolge zur Last gelegt wird, folgt häufig eine Untersuchungshaft aus Gründen wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Schwerstkriminalität. Bevor Sie in Untersuchungshaft genommen werden, werden Sie einem Haftrichter vorgeführt.

Ein renommierter Strafverteidiger kann für Sie eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde einreichen und Ihnen helfen, aus der Untersuchungshaft freizukommen. Es ist besonders wichtig, dass Sie während der Vorführung vor dem Haftrichter keine Aussage zur Sache machen, um einer drohenden Untersuchungshaft zu entgehen. Haben sich einmal Fehler in dieser relativ frühen Phase des Verfahrens eingeschlichen und sind diese dokumentiert, können sie später in der Beweisaufnahme vor dem Schwurgericht oft nicht mehr korrigiert werden.

Richtiger Umgang mit Medienberichterstattung

In fast allen Situationen, in denen jemand ermordet wurde, wird das Strafverfahren oft von einer mehr oder weniger intensiven Medienberichterstattung begleitet. Die Erfahrung des Strafverteidigers im Umgang mit den Medien kann in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung sein. Einerseits besteht die Gefahr von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, manchmal kommt es sogar zu regelrechten "Verleumdungskampagnen".

Auch kann eine detaillierte Medienberichterstattung zu Voreingenommenheit bei einigen an dem Verfahren Beteiligten führen, was ernste Folgen für Sie als Angeklagten haben kann. Eine effektive Strafverteidigung sollte hier einen umfassenden Ansatz verfolgen und auch die öffentliche Wahrnehmung des Mandanten berücksichtigen. Es muss jedoch anerkannt werden, dass die Möglichkeiten der Strafverteidigung, die Medienberichterstattung zu beeinflussen, begrenzt sind.

Fazit

Im Falle von Ermittlungen aufgrund eines Tötungsdelikts ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie von einem fähigen Strafverteidiger unterstützt werden, der sich auf die Verteidigung in solchen strafrechtlichen Fällen spezialisiert hat. Aufgrund der speziellen Aspekte, die in Verfahren mit Anklagen wegen Mordes oder Totschlags auftreten, ist es unverzichtbar, dass Ihre Verteidigung in den Händen einer erfahrenen Fachkraft liegt. Die Auswahl eines kompetenten Strafverteidigers, die Einhaltung des Schweigerechts und der richtige Umgang mit Untersuchungshaft und der Medienberichterstattung sind entscheidend, dass Sie oder Ihre angehörige Person schon bald nicht mehr als Tatverdächtige gelten und das Schrecken sein Ende nimmt.