So feiern Sie in Burgwedel sicher Silvester

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende und viele Menschen feiern den Jahreswechsel mit einem Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Burgwedel darauf hin, dass das Abbrennen sogenannter pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 200 Meter) von Kirchen, Krankenhäusern oder Kinder- u. Altenheimen grundsätzlich verboten ist. Im Umfeld von brandempfindlichen Gebäuden – zum Beispiel Reet- oder Fachwerkhäusern – darf ebenfalls kein Feuerwerk entzündet werden.

Besondere Rücksichtnahme sind in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Flüchtlingsunterkünfte und Tankstellen geboten.

Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Die Stadt Burgwedel bittet um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Lagern Sie das Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht.
  3. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden.
  4. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der Artikel vor dem Abbrennen genau durch und halten Sie die Sicherheitshinweise ein.
  5. Knallkörper, Raketen und dergleichen nur im Freien verwenden.
  6. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  7. Raketen nur senkrecht abfeuern. Dafür eignen sich vor allem standfest aufgestellte Flaschen. Das Verkürzen oder Entfernen der Lenkstäbe ist gefährlich.
  8. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  9. Mit Feuerwerkskörpern niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  10. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  11. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  12. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  13. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
  14. 14. Abgebrannte Batterie-Feuerwerke und andere Feuerwerkskörper müssen vollständig abgekühlt sein, bevor diese entsorgt werden.