Kompetenzerweiterung für Notfallsanitäter beschlossen
Es sind oftmals nur Minuten, die über Leben und Tod entscheiden, wenn Menschen in einem Notfall lebensrettende medizinische Hilfe brauchen. In der Regel sind es die Notfallsanitäter, die als erste am Einsatzort eintreffen. Doch bislang handelten die Notfallsanitäter in der rechtlichen Grauzone. Denn wer in Deutschland kein Arzt oder Heilpraktiker ist, darf ohne ärztliche Anweisung nicht "heilkundlich" tätig werden – außer die Notfallsanitäter berufen sich auf den "rechtfertigenden Notstand". Dies setze allerdings voraus, dass der Zustand des Patienten so bedrohlich ist, dass auf das Eintreffen des Notarztes nicht gewartet werden kann. "Im Nachhinein ist dies allerdings nicht immer eindeutig", so die Hilfsorganisationen.
Die Reform erleichtert die tägliche Arbeit
"Die Reform ist ein Meilenstein. Mit den neuen Kompetenzen für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die in der Praxis wirklich zu einer spürbaren Erleichterung führt", so Anton Verschaeren, Vorstand des Deutschen Roten Kreuzes in der Region Hannover.
"Für das Handeln im Notfalleinsatz wird nun endlich Klarheit geschaffen. Gerade im Interesse der bestmöglichen Versorgung von Patienten, ist die neue Regelung unerlässlich. Unsere Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bekommen jetzt die nötige Rechts- und Handlungssicherheit für ihre tägliche Arbeit", ergänzt Michael Homann, Vorstandsmitglied der Johanniter im Regionalverband Niedersachsen Mitte.
"Die neue gesetzliche Regelung bietet eine größtmögliche Sicherheit für unsere NotfallsanitäterInnen. Diese wurde nunmehr nach fast sieben Jahren in Krafttreten des Notfallsanitätergesetztes auch dringend notwendig", so Udo Zachries, Geschäftsführung des Arbeiter-Samariter-Bundes Hannover.
"Die neue Regelung löst nun endlich diese Konflikte", sind sich alle vier Hilfsorganisationen einig.