Caren Marks: Bundestag beschließt die Reform der Grundsteuer

"Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Grundsteuer beschlossen. Auch für die Zukunft ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, die sich auf rund 15 Milliarden Euro im Jahr beläuft, gesichert", so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks. Notwendig war die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt.

Dass sich die Berechnung der Grundsteuer auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren wird, war der SPD besonders wichtig. "Es macht einen Unterschied, ob sich ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer ländlichen Gemeinde befindet", erklärt die Abgeordnete. Es gibt allerdings nun Möglichkeiten, Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften bei der Grundsteuer zu begünstigen.

"Mit der Einführung der sogenannten ‚Grundsteuer C‘ können Städte und Gemeinden zukünftig gegen Grundstücksspekulationen vorgehen und so neuen Wohnraum schaffen. Erheben können sie die neue "Grundsteuer C" auf baureife Grundstücke, die sonst nur als Spekulationsobjekt gehalten, aber nicht bebaut werden", betont Caren Marks. Dadurch werden die Städte und Gemeinden noch besser in die Lage versetzt, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen und so eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.

Nach dem Bundestag muss nun auch noch der Bundesrat bis Ende des Jahres der Reform zustimmen. Danach haben die Bundesländer und die Kommunen bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, die Reform umzusetzen.