Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!: „Landwirte müssen für Naturschutzleistungen bezahlt werden“

"Landwirtinnen und Landwirte, die durch Naturschutzauflagen Ertragseinbußen haben, müssen dafür auch entschädigt werden. Wenn es etwa darum geht, artenreiche Wiesen und Weiden zu erhalten, Brutplätze von Kiebitz und Uferschnepfe zu sichern und Wegeseitenränder, Uferrandstreifen und Hecken als wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für viele Arten zu schützen, braucht es Ausgleichszahlungen für die Betroffenen", sagt Volksbegehren-Initiatorin Anne Kura. "Wir wollen uns da aber nicht auf Absichtserklärungen der Landesregierung verlassen, deshalb haben wir im Volksbegehren nicht nur Artenschutzmaßnahmen im Gesetz festgeschrieben, sondern auch, dass Einschränkungen ausgleichs- und entschädigungspflichtig sind. Für Landwirte bedeutet das echte Planungssicherheit.“

"Auch wenn Teile der Landwirtschaft derzeit versuchen, die Bevölkerung mit Unwahrheiten zu verunsichern und dadurch das Volksbegehren zu verunglimpfen: Das wird nicht gelingen. Die Menschen erkennen die wahren Zusammenhänge und sie wollen besseren Artenschutz in Niedersachsen. Deshalb unterschreiben sie", sagt Volksbegehren-Initiator Dr. Nick Büscher. "Viele Landwirtinnen und Landwirte wissen, dass nicht der Naturschutz für ihre Probleme verantwortlich ist. Die zunehmende Massenproduktion in großen Betrieben mit immer intensiverer Landnutzung und das Höfesterben sind zwei Seiten einer Medaille: nämlich einer verfehlten Agrarpolitik der vergangenen Jahrzehnte. Das muss sich ändern."

"So fließen rund 6,35 Milliarden Euro Steuergeld über die EU-Agrarpolitik jedes Jahr nach Deutschland, rund 80 Prozent dieser Agrarsubventionen werden als pauschale Flächenprämien gezahlt: Je mehr Fläche ein Betrieb hat, desto mehr Subventionen erhält er, unabhängig davon, wie das Land bewirtschaftet wird", erklären die beiden.

"Wir brauchen eine zukunftsfähige Agrarpolitik, die Anreize setzt, so zu wirtschaften, dass unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben und die Tier- und Pflanzenarten nachhaltig geschützt werden", sagt Anne Kura. "Landwirtinnen und Landwirte, die Natur- und Artenschutz ernst nehmen und Leistungen erbringen zum Beispiel für den Gewässer- oder Wiesenvogelschutz, müssen dafür entlohnt werden. Das ist auch das Ziel des Volksbegehrens."

Ein Kommentar

  • Nach dem Grundgesetz gilt in Deutschland die Sozialpflichtigkeit von Eigentum. So ist die Verfügungsfreiheit, z. B. über Grund und Boden, insofern eingeschränkt, als diese dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen darf bzw. ihr zugutekommen soll.
    Es ist liegt nicht im Gemeinwohl, wenn z. B. Klima, Flora, Fauna, Gewässer, Wald, Landschaft, Nutztiere etc. durch privatnütziges unternehmerisches Wirken kontinuierlich geschädigt oder zerstört werden. Insofern ist es auch nicht geboten, Wirtschaftsunternehmen darf zu bezahlen, daß sie dem Gemeinwohl zuwiderlaufende Aktivitäten unterlassen, also z. B. Natur und Landschaft nicht zerstören.

    Kein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland ist gezwungen Landwirtin oder Landwirt zu sein. Es gilt in unserer Gesellschaft freie Berufswahl. Sollte es also wirklich so beschwerlich und unzumutbar sein, umwelt- und naturverträgliches Wirtschaften zu praktizieren, wäre die logische strategische Konsequenz, den Beruf zu wechseln.