Region Hannover: 2G-Regel für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen

Die Region Hannover hat am heutigen Mittwoch, 10. November 2021, die "Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen ("2 G") für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus "SARS-CoV-2" im Regionsgebiet, Az. 53.80 – 07/2021" online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Sie tritt am morgigen Donnerstag, 11. November 2021, in Kraft und gilt vorerst bis zum 11. Januar 2022. Hierdurch wird die 2G-Regelung (also ein Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) unter anderem auf Herbst- oder Weihnachtsmärkten zur Pflicht. Aber auch in der Gastronomie, Clubs und Diskotheken muss die 2G-Regel angewendet werden.

Der komplette Text der Allgemeinverfügung ist unter diesem Link aufrufbar.