Ab Freitag gelten landesweit Regelungen der Warnstufe 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung
Damit gelten ab Freitag auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Regelungen der Corona-Warnstufe 2, die bisher keine entsprechenden Allgemeinverfügungen erlassen haben. Dies betrifft den Landkreis Heidekreis ebenso wie die Stadt Wilhelmshaven.
Für alle anderen niedersächsischen Kommunen ergeben sich aus der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung keine unmittelbaren Konsequenzen, da aufgrund einer entsprechend hohen Inzidenz vor Ort und der Überschreitung des Schwellenwertes des Leitindikators Hospitalisierung bereits die Regelungen der Warnstufe 2 gelten. "Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung durch das Niedersächsische Gesundheitsministerium ist sichergestellt, dass diese Regelungen auch bei sinkenden Inzidenzwerten vor Ort weiterhin gelten", teilt das Gesundheitsministerium mit.