Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Damit der Rutsch in das neue Jahr nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, wird an dieser Stelle auf den verantwortungsvollen Umgang mit den pyrotechnischen Gegenständen hingewiesen. Jede Person, die einen Feuerwerkskörper zündet, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Der Verkauf des Silvesterfeuerwerks erfolgt in diesem Jahr vom 28. Dezember 2017 bis einschließlich 30. Dezember 2017.

Für das traditionelle Silvesterfeuerwerk sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F 1 und F 2 zulässig.  Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verwendung pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern und anderen brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. "Geknallt" werden darf ausschließlich am 31. Dezember 2017 und am 1. Januar 2018.

Beachten Sie bitte auch folgendes:

  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  • Mit den Feuerwerkskörpern darf nicht auf Menschen oder Tiere gezielt oder geworfen werden.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in einer Flasche, die zuvor vor dem Umfallen gesichert wurde, senkrecht abgeschossen werden. 
  • Nach dem Zünden eines Feuerwerkes ist ein ausreichender Sicherheitsabstand diesem gegenüber einzuhalten.
  • Versuchen Sie unter keinen Umständen einen sogenannte "Blindgänger" erneut zu zünden. Feuerwerkskörper sollten nicht unter Alkoholeinfluss gezündet werden.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Türen und Fenster geschlossen halten.
  • Für Löschmöglichkeiten sorgen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser bereitstellen)
  • Abgebranntes Feuerwerk ist ordentlich zu entsorgen.
  • In Notfällen, bei Bränden oder Verletzungen, sofort die Feuerwehr und/oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.