110 & 112Burgwedel

Feuerwehrkräfte verhindern Wohnungsbrand

Am heutigen Dienstag, 21. Mai 2024, wurden die Feuerwehrkräfte der Ortsfeuerwehren Großburgwedel, Kleinburgwedel sowie Wettmar zu einem Feuer in die Von-Alten-Straße in Großburgwedel alarmiert. "Rauchentwicklung aus Wohnungstür" hieß es in der Alarmierung für die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte.

Einsatzleiter Tibor Biczók, Ortsbrandmeister von Großburgwedel, ließ einen Trupp unter Atemschutz in die Wohnung vorgehen. "Nachdem die Wohnungstür aufgebrochen und ein Rauchverschluss gesetzt worden war, hatte der Angriffstrupp Nullsicht", berichtet Stadtfeuerwehr-Sprecher Nils Wöhler. 

Personen befanden sich glücklicherweise nicht in der Wohnung. Unter Atemschutz ging der Angriffstrupp in die Wohnung vor und fand ein Feuer in der Küche vor, das unter der Vornahme eines C-Rohres gelöscht werden konnte. Nachdem das Feuer bekämpft war, wurden Belüftungsmaßnahmen eingeleitet. Mit einem Druckbelüfter wurden die Rauchgase aus dem Gebäude befördert. Durch die frühzeitige Alarmierung und den schnellen Einsatz der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte konnte ein ausgedehnter Küchenbrand verhindert werden.

"Die Wohnung ist allerdings unbewohnbar", so Nils Wöhler. Durch das brennende Plastik haben sich die giftigen Rußpartikel in der gesamten Wohnung verteilt. Ersten Informationen zufolge soll ein auf dem Herd abgestelltes elektronisches Gerät aufgrund eines geplatzten Akkus in Brand geraten sein. Über die genaue Brandursache haben die Brandermittler der Polizei ihre Ermittlungen aufgenommen. 

Personen kamen bei dem Feuer nicht zu Schaden. Über die Schadenshöhe liegen keine Informationen vor.  Für die Brandbekämpfer war der Einsatz kurz vor 13 Uhr zu Ende.

Vor Ort waren 56 Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehren Großburgwedel, Kleinburgwedel und Wettmar, der Rettungsdienst und die Polizei.

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Ein Kommentar

  1. Die Einsatzkräfte waren sehr freundlich und ruhig, nachdem bekannt war, dass es nur ein Zimmerband war. Es waren für einen Laien viele unterschiedliche Einsatzwagen der Feuerwehr versammelt mit der Begründung, die notwendige Fähigkeit war durch die Alarmierung nicht ausreichend beschrieben.Der Brand hätte sich auch zu einem Hausbrand entwickeln können.

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