Burgwedel

Anmeldung der Erstklässler für das Schuljahr 2027/2028 beginnt im Frühjahr

[BURGWEDEL]

Für viele Familien in Burgwedel steht in den kommenden Monaten ein neuer Lebensabschnitt bevor. Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2027/2028 erfolgt an den Grundschulen der Stadt im März und April 2026. Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum von Donnerstag, 2. Oktober 2020, bis Freitag, 1. Oktober 2021, geboren wurden. Darüber hinaus besteht auch für sogenannte Kann-Kinder die Möglichkeit zur Anmeldung, sofern sie zum Schuljahresbeginn das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Burgwedels Bürgermeisterin Ortrud Wendt betont die Bedeutung dieses Schrittes für Familien. Der Schulstart sei für Kinder und Eltern ein wichtiger Einschnitt, weshalb die Stadt großen Wert auf eine frühzeitige und verlässliche Information lege, um den Übergang in die Grundschule gut zu begleiten. Alle Eltern erhalten vorab von der jeweils zuständigen Grundschule eine schriftliche Information zum genauen Ablauf des Anmeldeverfahrens.

An der Grundschule Großburgwedel finden die Anmeldungen am Dienstag, 14. April 2026, sowie am Mittwoch, 15. April 2026, jeweils vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr statt. Die Burgschule Kleinburgwedel nimmt Anmeldungen am Montag, 9. März 2026, von 8:30 bis 15 Uhr sowie am Mittwoch, 11. März 2026, von 8:30 bis 13 Uhr entgegen. In der Grundschule Wettmar erfolgt die Anmeldung ausschließlich online bis Sonntag, 5. April 2026. Das genaue Verfahren wird im Anschreiben der Schule erläutert. Für die Sonnenblumenschule Thönse sind Termine am Mittwoch, 15. April 2026, und Donnerstag, 16. April 2026, jeweils von 8:30 bis 11:30 Uhr vorgesehen, alternativ ist eine Anmeldung nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Maria-Sibylla-Merian-Grundschule Fuhrberg bietet Anmeldungen am Montag, 16. März 2026, von 9 bis 12 Uhr sowie am Dienstag, 17. März 2026, von 14 bis 16 Uhr an.

Da die Sprachstandsfeststellung bereits im Kindergarten erfolgt, müssen die Kinder bei der Anmeldung nicht persönlich anwesend sein. Mitzubringen sind eine Kopie der Abstammungsurkunde des Kindes sowie gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen oder Beschlüsse zum Sorgerecht und entsprechende Erklärungen des Jugendamtes. Zudem ist nach dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Masern-Impfung im Original vorzulegen.

Für sogenannte Flexikinder, die zwischen Mittwoch, 2. Juli 2021, und Freitag, 1. Oktober 2021, geboren wurden, besteht die Möglichkeit, den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung bis Freitag, 1. Mai 2027, um ein Jahr hinauszuschieben. Alle betroffenen Familien erhalten hierzu im Januar 2027 ein gesondertes Informationsschreiben der Stadt Burgwedel. Unabhängig davon ist auch in diesen Fällen die Schulanmeldung bereits für das Schuljahr 2027/2028 an der zuständigen Grundschule vorzunehmen.

Kinder aus geflüchteten Familien können jederzeit, auch kurzfristig, an den Grundschulen angemeldet werden. Erste Anlaufstelle ist die Stadt Burgwedel, wo die Registrierung sowie die Ausstellung einer Meldebescheinigung erfolgen. Die Stadt unterstützt die Familien bei der Schulanmeldung und stellt den Kontakt zur jeweiligen Schule her.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"