Region Hannover

CDU-Regionsfraktion kritisiert Vorbereitung auf Ganztagsanspruch an Förderschulen

[REGION]

Die CDU-Regionsfraktion wirft Land und Region Hannover vor, die Ganztagsversorgung an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung unzureichend vorbereitet zu haben. Vier Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sei die Umsetzung an den zehn betroffenen Förderschulen nach Darstellung der CDU weiterhin völlig offen.

Der Vorsitzende und schulpolitische Sprecher der Fraktion, Bernward Schlossarek, spricht von einem „politischen Versagen mit Ansage“. Der Rechtsanspruch gelte für alle Grundschulkinder in Deutschland, ausdrücklich auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf. „Doch ausgerechnet diese Kinder und ihre Familien werden flächendeckend benachteiligt“, erklärt Schlossarek.

Aus einer Antwort der Regionsverwaltung auf eine Anfrage der CDU gehe hervor, dass die tatsächlichen Betreuungszeiten derzeit deutlich unter dem im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Anspruch von acht Stunden an fünf Tagen lägen. Stattdessen würden vielerorts nur rund sechseinhalb Stunden angeboten, freitags sogar noch weniger. „Von einer verlässlichen Nachmittags- oder gar Ferienbetreuung kann keine Rede sein“, bewertet Schlossarek die Lage.

Nach Darstellung der CDU zeigen die Antworten der Verwaltung, dass die Region den Rechtsanspruch derzeit nicht erfüllen könne. Als Gründe würden wiederholt fehlende Regelungen des Landes sowie Personalmangel genannt. Besonders deutlich werde dies bei der Ferienbetreuung. Für rund 1400 betroffene Kinder stünden lediglich 20 Plätze zur Verfügung.

„Während Land und Region sich in gegenseitiger Schuldzuweisung verlieren, lassen diese die Schulen, Kinder und ihre Familien hängen“, kritisiert Schlossarek. Die CDU-Regionsfraktion fordert deshalb klare Zuständigkeiten zwischen Region und Land, verbindliche Zeitpläne und Meilensteine sowie eine realistische Personalstrategie. „Der Rechtsanspruch darf kein leeres Versprechen bleiben. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit von politischen Entscheidungen für Bund, Land und Kommunen“, so Schlossarek.

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