Burgdorf und Uetze erhalten Millionenhilfen vom Land
Foto:Bastian Kroll
Finanzschwache Kommunen in Niedersachsen erhalten in diesem Jahr rund 87 Millionen Euro Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung sollen 49 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sogenannte Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage bekommen.
Aus der Region Hannover sind mehrere Kommunen in der Aufstellung enthalten. Für die Stadt Burgdorf sind voraussichtlich 2,32 Millionen Euro vorgesehen. Die Gemeinde Uetze soll 1,815 Millionen Euro erhalten. Ebenfalls berücksichtigt werden Gehrden mit 940.000 Euro, Laatzen mit 3,03 Millionen Euro, Ronnenberg mit 1,855 Millionen Euro und Springe mit 785.000 Euro.
Die Bedarfszuweisungen sind ein besonderer Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen. Sie werden auf Antrag gewährt und richten sich an Kommunen in schwieriger Haushaltslage. Voraussetzung ist in der Regel, dass die eigene Steuerkraft nicht ausreicht, um notwendige Aufwendungen zu finanzieren. Die Mittel sollen Fehlbeträge in kommunalen Haushalten decken, die Kassenliquidität stärken und aufgelaufene Defizite zurückführen.
„Wir befinden uns über alle staatlichen Ebenen hinweg in einer schwierigen Haushaltslage. Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Kommunen sollen die Bedarfszuweisungen deshalb so schnell wie möglich bewilligt und ausgezahlt werden“, sagt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens.
Die Höhe der einzelnen Zuweisungen reicht von 85.000 Euro für die Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge im Landkreis Friesland bis zu jeweils 5 Millionen Euro für die Städte Göttingen, Osnabrück, Salzgitter und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Schaumburg.
Insgesamt hatten 104 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2026 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Bewilligt werden sollen nach der vorliegenden Aufstellung Mittel in Höhe von insgesamt 86,95 Millionen Euro. Im Vorjahr waren im Rahmen der Bedarfszuweisungen rund 70 Millionen Euro an Kommunen verteilt worden.
Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage und steigender Defizite können die Zuweisungen nach Angaben des Landes derzeit nur einen Teil der Fehlbeträge ausgleichen. Im aktuellen Verfahren entspricht dies einem Anteil von rund sechs Prozent des aufgelaufenen Gesamtdefizits. Damit liegt die sogenannte Abdeckungsquote nur noch etwa halb so hoch wie in den Vorjahren.