Christian Bickel, Betriebsrats- und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der ÜSTRA; Denise Hain, ÜSTRA Arbeitsdirektorin, Vorständin Betrieb & Personal sowie Geschäftsführerin regiobus;Wolfgang Toboldt, Aufsichtsratsvorsitzender der regiobus; Elke van Zadel, Vorstandsvorsitzende ÜSTRA, Geschäftsführerin regiobus; Regina Oelfke, Vorständin Finanzen und Recht der ÜSTRA sowie Geschäftsführerin regiobus; Alexander Mensching, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der regiobus und Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent der Region Hannover sowie ÜSTRA Aufsichtsratsvorsitzender (von links), freuen sich auf den Gemeinschaftsbetrieb der "neuen ÜSTRA".Foto: ÜSTRA, Florian Arp
Der Countdown läuft: In 35 Tagen, am 1. Januar 2025, startet der Gemeinschaftsbetrieb von ÜSTRA und regiobus unter der Dachmarke der "neuen" ÜSTRA. Mit der Unterzeichnung einer sogenannten Führungsvereinbarung noch vor Weihnachten wird – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Regionsversammlung – die letzte formalrechtliche Voraussetzung erfüllt und die vertragliche Grundlage für das größte Projekt im hannoverschen Nahverkehr geschaffen.
Die Weichen für den gemeinsamen Weg der beiden Verkehrsunternehmen in die Zukunft hatte die Regionsversammlung mit ihrem Beschluss bereits am 14. November vergangenen Jahres gestellt. 15 Monate später beginnt nun die offizielle Zusammenführung.
ÜSTRA und regiobus bleiben zwar formal selbstständig, werden aber in Zukunft organisatorisch als ein Betrieb geführt. "Damit können wir Verkehrsleistungen aus einer Hand anbieten und haben die besten Voraussetzungen, um den Nahverkehr in der Region Hannover dauerhaft in kommunaler Trägerschaft zu organisieren", sagt Ulf-Birger Franz, der Verkehrsdezernent der Region Hannover. "Ein besonderer Dank gilt nicht nur den vielen Beteiligten an dem Projekt, sondern auch ver.di und den Betriebsräten von regiobus und ÜSTRA, die den Prozess konstruktiv begleitet haben. Durch diese sehr vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten kann die neue ÜSTRA planmäßig starten."
Wie groß wird der Gemeinschaftsbetrieb?
Der Gemeinschaftsbetrieb mit künftig mehr als 3200 Mitarbeitenden macht die ÜSTRA zu einer der größten Arbeitsgeberinnen in der Region. Auch in puncto Fahrzeugflotte stößt die ÜSTRA mit Blick auf vergleichbare Verkehrsbetriebe in neue Dimensionen vor. In der Region Hannover werden dann 351 Stadtbahnen und 430 Busse unterwegs sein. Der Gemeinschaftsbetrieb umfasst neben dem Gesamtprojekt und 15 übergeordneten Projekten insgesamt 69 Teilprojekte, vom Teilprojekt Ausbildung bis zum Teilprojekt Verkehrsplanung.
Wie wurde bereits vorher zusammengearbeitet?
ÜSTRA und regiobus arbeiten seit Jahren im Verkehrsverbund in verschiedenen Aufgabenbereichen zusammen. 2019 ist die Kooperation noch einmal intensiviert und ausgeweitet worden. Elke van Zadel, Denise Hain und Regina Oelfke leiten in Personalunion bereits ÜSTRA und regiobus als Vorständinnen beziehungsweise Geschäftsführerinnen. Durch zahlreiche gemeinsame Projekte wie zum Beispiel beim zentralen Einkauf, beim Beteiligungsmanagement, bei der Planung und dem Bau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität oder der Digitalisierungsstrategie wurden bereits vor dem 1. Januar 2025 erhebliche Synergien geschaffen.
Welche Meilensteine wurden bereits erreicht?
In diesem Jahr haben ÜSTRA, regiobus, Region Hannover, ver.di sowie die Betriebsräte beider Unternehmen als ersten Schritt einen sogenannten Letter of Intent zur Bildung eines Gemeinschaftsbetriebes ÜSTRA vereinbart. Dieser bildete den Rahmen für den zweiten Meilenstein und die nun vorliegende Führungsvereinbarung, die im gemeinsamen Projekt entwickelt und unter Berücksichtigung der betrieblichen Mitbestimmung erstellt wurde.
Was regelt die Führungsvereinbarung?
Inhaltlich regelt die Führungsvereinbarung den Zweck des Gemeinschaftsbetriebs, den gemeinsamen Einsatz von Betriebsmitteln, die einheitliche Leitung und Aufbauorganisation, die Auswirkung auf die Betriebsstruktur und die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung sowie die Kostenaufteilung. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass ÜSTRA und regiobus ihre jeweiligen gesetzlichen Verpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus den bestehen bleibenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (ÖDA) erfüllen können.
Was ändert sich?
Im Gemeinschaftsbetrieb wird es künftig nur noch eine Personalabteilung und einen einheitlichen Betriebsrat geben. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen bleiben bestehen. Da der Aufsichtsrat der regiobus (bisher 15 Mitglieder) durch den Gemeinschaftsbetrieb auch nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bilden ist, wird er wie sein Pendant bei der ÜSTRA auf 20 Personen erweitert. Außerdem besteht Einigkeit, dass der Tarifvertrag TV-N Niedersachsen, der bisher nur für die ÜSTRA gilt, auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der regiobus gelten soll.
Für Fahrgäste sichtbar wird die einheitliche Marke ÜSTRA vor allem auf der neuen, gemeinsamen Website und bei der App. Auch Fahrscheine und Fahrpläne an den Haltestellen und Stationen werden im Sinne des neuen Corporate Design angepasst, die Busse bekommen nach und nach ein einheitliches Aussehen.
Wann ist der Gemeinschaftsbetrieb "fertig"?
Es gibt einen Startschuss, nämlich den 1. Januar 2025 – und einen geplanten Schlusspunkt zum 1. 1. 2029. Das klingt nach einem langen Zeitraum, ist angesichts der vielen Projekte, Aufgaben und Herausforderungen aber ein durchaus ambitionierter Zeitplan. Dazwischen wird es immer wieder Meilensteine geben, mit denen der Gemeinschaftsbetrieb vorangeht.
Und was ist noch besonders wichtig?
Der Gemeinschaftsbetrieb von ÜSTRA und regiobus ist kein Personalabbauprojekt. Im Gegenteil: Der Gemeinschaftsbetrieb gefährdet keine Arbeitsplätze, er sichert sie. Alle Mitarbeitenden, die bereits jetzt für die beiden Unternehmen arbeiten, werden in der neuen ÜSTRA gebraucht.
Ein Change-Team begleitet die Mitarbeitenden durch den Prozess, unterstützt sie und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.