Anmeldung der Schulanfänger

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2025/2026 findet in den Burgwedeler Grundschulen im April 2024 statt. Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2018 bis 1. Oktober 2019 geboren sind.

Weiterhin können Kinder, die zum Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden sollen, aber dann noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben (Kann-Kinder), angemeldet werden. Alle Erziehungsberechtigte erhalten vorab seitens der zuständigen Schule eine schriftliche Information.

Die Kinder können an der für sie künftig zuständigen Burgwedeler Grundschule an folgenden Tagen im Sekretariat angemeldet werden:

 
Grundschule Großburgwedel
Montag, 15. April 2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag, 16. April 2024, von 9:00 bis 14:00 Uhr
 
Burgschule Kleinburgwedel
Montag, 15. April 2024, von 8:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag, 16. April 2024, von 8:30 bis 13:30 Uhr
 
Grundschule Wettmar
Die Anmeldungen sollten online vorgenommen werden. Das Verfahren wird in dem Anschreiben genau beschrieben.
 
Sonnenblumenschule Thönse
Dienstag, 23. April 2024, von 8:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch, 24. April 2024, von 8:30 bis 11:30 Uhr
oder nach telefonischer Terminvereinbarung
 
Maria-Sibylla-Merian Grundschule Fuhrberg
Montag, 15. April 2024, von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, 16. April 2024, von 14:00 bis 17:00 Uhr
 
Da die Sprachstandsfeststellung im Kindergarten stattfindet, müssen die Kinder bei der Anmeldung nicht dabei sein. Eine Kopie der Abstammungsurkunde des Kindes ist mitzubringen. Weiterhin müssen die Erziehungsberechtigten – falls vorhanden – Gerichtsurteile oder -beschlüsse zum Sorgerecht sowie Erklärungen zur elterlichen Sorge vom Jugendamt mitbringen. Zusätzlich ist auf Grundlage des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes ein Nachweis über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorzulegen.

Für Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 1. Oktober 2019 geboren sind (Flexikinder), können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung bis zum 1. Mai 2025 gegenüber der zuständigen Schule um ein Jahr hinausschieben. Alle betroffenen Familien erhalten im Januar 2025 ein entsprechendes Informationsschreiben der Stadt Burgwedel.

Auch wenn die Einschulung erst zum Schuljahr 2026/2027 stattfindet, ist die Schulanmeldung zum Schuljahr 2025/2026 an der zuständigen Schule vorzunehmen.

Flüchtlingskinder können jederzeit, auch kurzfristig, an den Grundschulen angemeldet werden. Erste Anlaufstelle hierfür ist die Stadt Burgwedel. Hier muss zunächst die Registrierung sowie das Ausstellen einer Meldebescheinigung erfolgen. Das Team der Stadt Burgwedel unterstützt bei der Schulanmeldung und stellt den Kontakt zur Schule her.