Bei Frost und Schnee: Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen

Foto:IG BAU, Nils Hillebrand
Die Jobs der rund 12.510 Baubeschäftigten in der Stadt und Region Hannover sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Stephanie Wlodarski von der IG BAU Niedersachsen-Mitte.
Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende Wlodarski. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
„Wichtig ist, dass möglichst viele der 816 Baubetriebe in Stadt und Region Hannover das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Stephanie Wlodarski. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Niedersachsen-Mitte. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt die IG BAU-Bezirksvorsitzende Wlodarski. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen in Hannover vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es unter diesem Link.