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Alkohol- und Rauchverbot auf weiteren Stadtbahnhaltestellen

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Zum Donnerstag, 1. Januar 2026, tritt im ÜSTRA-Verbundgebiet eine Erweiterung der bestehenden Beförderungsbedingungen in Kraft. Künftig gilt auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen ein Alkohol- und Rauchverbot. Untersagt sind damit sowohl der Konsum als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie das Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten.

Mit der Anpassung werden die oberirdischen Hochbahnsteige in die bereits bestehenden Regelungen einbezogen, die bislang für Fahrzeuge, Tunnelstationen und entsprechend gekennzeichnete Bereiche galten und dort unverändert weiter bestehen. Nicht betroffen sind Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen, da diese häufig nicht eindeutig räumlich abgegrenzt sind.

Nach Angaben der ÜSTRA reagiert das Verkehrsunternehmen mit der Ausweitung auf wiederkehrende Rückmeldungen von Fahrgästen sowie auf Wünsche aus der Regionspolitik. Gleichzeitig soll durch die neue Regelung ein gepflegteres Erscheinungsbild der Bahnsteige erreicht und der Reinigungsaufwand reduziert werden. Informationen zu den geltenden Beförderungsbedingungen stellt die ÜSTRA vor Fahrtantritt auf ihrer Internetseite bereit.

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