Wie die Ausfuhr in die Schweiz funktioniert: Mehrwertsteuer und Dokumente
Die Schweiz ist ein strategisches Exportziel mit einigen Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollten. Es liegt zwar geografisch in Europa, gehört aber politisch nicht zur EU, was besondere und weniger unmittelbare Zollverfahren zur Folge hat.
Dies erfordert besondere Aufmerksamkeit von den Exporteuren, die daher andere Vorschriften einhalten müssen als die, die für die EU-Mitgliedstaaten gelten. Der Papierkram kann komplexer sein, und eine sorgfältige Handhabung ist unerlässlich, um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden.
Trotz dieser Herausforderungen stellt Ausfuhr in die Schweiz aufgrund der stabilen Wirtschaft und der hohen Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung eine interessante und vorteilhafte Chance dar.
Das Freihandelsabkommen
Das Freihandelsabkommen, das 1972 zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), der die Schweiz angehört, und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnet wurde, erleichtert den Handel zwischen der Schweiz und der EU und bietet den Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Vorteile.
Um in den Genuss der Zollbefreiung zu kommen, ist es jedoch unerlässlich, den Ursprung der Waren sorgfältig zu prüfen, die den Anforderungen des Abkommens entsprechen und über eine Warenverkehrsbescheinigung verfügen müssen.
Zum Beispiel, ein in Asien hergestellter Artikel zunächst in einen EU-Staat eingeführt und dann in der Schweiz weiterverkauft, kann er nicht von der Zollbefreiung profitieren und muss bei der Einfuhr in die Schweiz verzollt werden.
Die erforderlichen Dokumente
Um Waren in die Schweiz zu exportieren, notwendigen eine Reihe wichtiger Dokumente für die Zollabfertigung und den Transport vorbereitet werden. Die wichtigsten davon sind:
- Handelsrechnung: Dieses Steuerdokument ist für die Zollabfertigung unerlässlich. Sie muss in dreifacher Ausfertigung erstellt werden und detaillierte Angaben zu den Waren enthalten, darunter eine Beschreibung des Produkts, die Anzahl der Packstücke, den Gesamtbetrag sowie die Angaben zu Lieferant und Empfänger. Die Richtigkeit dieser Angaben ist wichtig, um Verzögerungen oder Probleme beim Zoll zu vermeiden;
- Ursprungszeugnis – EUR 1-Bescheinigung – EURMed: Damit wird der europäische Ursprung der Waren bescheinigt und Sie können die Erleichterungen in Anspruch nehmen, die in den Abkommen zwischen der EU und der Schweiz vorgesehen sind. Das EUR 1- Bescheinigung, das EUR-Med- Bescheinigung und die Erklärung auf der Rechnung werden als gleichwertig betrachtet. Als zusätzliche Sicherheit kann der Einführer jedoch ein Ursprungszeugnis beantragen. Dieses Dokument wird von der Handelskammer ausgestellt und muss im Original vorgelegt werden;
- Transportdokument (DDT oder CMR): Das Transportdokument (DDT) oder der internationale Frachtbrief (CMR) bescheinigt den Transfer der Waren vom Verkäufer zum Käufer und gibt den genauen Bestimmungsort an. Diese Dokumente sind für die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der internationalen Transportvorschriften unerlässlich;
- Carnet ATA: Für bestimmte vorübergehende Ausfuhren kann das Carnet ATA verwendet werden, ein Dokument, das die Ein- und Ausfuhr von Waren ohne Zahlung von Zöllen ermöglicht. In der Schweiz wird das Carnet ATA nur für bestimmte, genau festgelegte Warenkategorien akzeptiert, zum Beispiel für persönliche Ausrüstungsgegenstände, Ausstellungs- und Messematerial und Handelsmuster;
- Ausfuhranmeldung: Die Ausfuhranmeldung ist ein obligatorischer Schritt für den Versand von Waren in die Schweiz, da sie ein Nicht-EU-Land ist. Wenn der Wert der Waren 1.000 EUR nicht übersteigt oder das Gewicht weniger als 1.000 kg beträgt, kann die Anmeldung direkt beim Zoll erfolgen. Wird jedoch eine dieser Grenzen überschritten, muss die Anmeldung über Telematikkanäle unter Verwendung des Einheitspapiers abgegeben werden.
Die Kontrolle der Korrektheit aller Dokumente vereinfacht die Ausfuhr und verringert das Risiko von Verzögerungen und/oder Zollproblemen. Um Komplikationen zu vermeiden, ist es ratsam, sich an internationale Logistikexperten zu wenden, die für die Einhaltung der Zollvorschriften sorgen und die Unternehmen bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen unterstützen.
Der Rückgriff auf einen erfahrenen Fachmann erleichtert den Geschäftsprozess, beschleunigt die Abläufe und vermeidet Strafen, die sehr kostspielig sein können, und/oder die Zurückhaltung von Waren beim Zoll.