Region Hannover

Region passt Mietobergrenzen für Grundsicherung und Sozialhilfe an

[REGION]

Die Region Hannover hat die Mietobergrenzen für Menschen angepasst, die Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Die neuen Angemessenheitswerte gelten seit dem 1. Juli 2026 und orientieren sich an den aktuellen Mietpreisen in der gesamten Region.

Die Mietobergrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe Jobcenter und Sozialämter die Kosten für eine Wohnung in der Regel übernehmen. Die Region Hannover berechnet diese Grenzen anhand der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt und passt sie regelmäßig an die Mietentwicklung an. Grundlage für die neuen Werte sind Mietdaten, die im Rahmen der Erstellung der aktuellen Mietspiegel erhoben wurden, sowie Angebotsmieten.

Mietobergrenzen steigen in vielen Kommunen

Die Auswertung zeigt nach Angaben der Region, dass die Mieten in vielen Kommunen weiter gestiegen sind. Entsprechend wurden auch zahlreiche Angemessenheitswerte angehoben. Die Veränderungen fallen je nach Wohnort und Haushaltsgröße unterschiedlich aus.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt in Hannover steigt die Mietobergrenze beispielsweise von 587 auf 634 Euro monatlich. In Ronnenberg erhöht sie sich für dieselbe Haushaltsgröße von 500 auf 605 Euro, in Uetze von 467 auf 567 Euro. Für Drei-Personen-Haushalte beträgt die Erhöhung in Burgwedel 103 Euro, in Wennigsen 88 Euro. Für einen Vier-Personen-Haushalt in Hannover steigt der Wert von 834 auf 901 Euro.

In einigen Fällen bleiben die Angemessenheitswerte unverändert. Hintergrund ist, dass die aktuelle Datenauswertung dort teilweise niedrigere Werte ergeben hat. Auf Absenkungen verzichtet die Region Hannover jedoch bewusst. Damit soll das Angebot an angemessenem Wohnraum nicht weiter eingeschränkt und zusätzliche Kostensenkungsverfahren vermieden werden.

Nach Angaben der Region soll so verhindert werden, dass Menschen auf Wohnungssuche noch größere Schwierigkeiten bekommen oder bestehende Mietverhältnisse zusätzlich unter Druck geraten.

Region rechnet mit höheren Ausgaben

Durch die neuen Mietobergrenzen rechnet die Region Hannover mit höheren Ausgaben, da künftig höhere Unterkunftskosten übernommen werden können. Zudem könnten durch die Anhebung der Werte auch Haushalte mit niedrigen Einkommen Anspruch auf Unterstützung erhalten, die bislang knapp oberhalb der sozialrechtlichen Bedarfsgrenze lagen.

Insgesamt hat die Region Hannover im Haushaltsjahr 2026 rund 360 Millionen Euro für Leistungen der Unterkunft und Heizung eingeplant.

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